Rauchwarnmelder

Nachrüstung wird vorgezogen

27.11.2014

Die größte Gefahr bei einem Wohnungsbrand geht von der Rauchentwicklung aus.

Die größte Gefahr bei einem Wohnungsbrand geht von der Rauchentwicklung aus. Brandrauch enthält neben anderen Giftstoffen auch Kohlenmonoxid, ein farb- und geruchloses Gas. Kohlenmonoxid ist hochgiftig und entsteht besonders bei Schwelbränden in großen Mengen. Es verbindet sich beim Einatmen mit dem roten Blutfarbstoff Hämoglobin und blockiert den Sauerstofftransport. Der Mensch wird schnell bewußtlos und erstickt. Schon drei Atemzüge Brandrauch können tödlich sein.

Besonders gefährdet ist der Mensch im Schlaf. In wachem Zustand kann der Mensch einen Brand auch am Geruch erkennen. Im Schlaf ist der Geruchssinn des Menschen jedoch “ausgeschaltet”, der Mensch bemerkt dann die giftigen Rauchgase nicht. Hier kann ein Rauchwarnmelder Leben retten.

Rauchwarnmelder sind Geräte, die Rauch erkennen und den Menschen durch ein lautes Signal vor der Gefahr warnen.

Der Bauverein stellt bereits seit einigen Jahren seinen Mietern kostenlos einen Rauchwarnmelder zur Verfügung. Ein Rauchwarnmelder kann jedoch nur dann einen Alarm auslösen, wenn er richtig montiert und funktionsfähig ist. Im Fall des Wohnungsbrandes in einem Haus in der Galgenleite hatte die Mieterin zwar einen Rauchwarnmelder erhalten, diesen jedoch offensichtlich nicht installiert.

Während in anderen Bundesländern die Installation von Rauchmeldern schon gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen in Bayern bestehende Wohnungen erst bis zum Jahr 2018 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. In neu gebauten Häusern sind Rauchwarnmelder dagegen bereits seit Jahresanfang 2013 Pflicht. Die modernisierten Wohnungen in der Kurt-Schumacher-Straße 38 - 44 und Theodor-Heuss-Straße 2 - 6 sind dem Neubauzustand entsprechend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Informationen zu den dort eingebauten Geräten finden Sie im Downloadbereich.

Für den Bauverein ist der Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus nun Anlass, die erforderliche Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in den Bestandswohnungen zu forcieren und schon im kommenden Jahr 2015 mit den Arbeiten zu beginnen. Die Geräte werden durch eine Fachfirma installiert. Diese führt dann auch regelmäßig Funktionsprüfungen durch. Eine spezielle Technik ermöglich es, die Funktion der Geräte ohne Betreten der Wohnungen zu prüfen. Die Mieter müssen sich daher nicht selbst um ihre Sicherheit kümmern, was besonders für ältere Mieter wichtig ist.

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