Sonderpublikation zur Vertreterversammlung

04.04.2022

Wichtige Informationen

Alle fünf Jahre finden die Wahlen zu unserer Vertreterversammlung statt. Kurz zum Hintergrund:

Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Sie ist eine demokratische Unternehmensform mit ihren Mitgliedern als Fundament. Die Mitglieder bestimmen das Geschehen mit. Jeder hat die gleichen Mitspracherechte, denn jeder ist Miteigentümer an der Genossenschaft.

Bei so vielen Mitgliedern wie beim Bauverein wäre es allerdings schwierig, eine Versammlung mit allen abzuhalten.

Deshalb nutzen wir in unserer Satzung die Möglichkeit, Vertreter wählen zu lassen: bei mehr als 1.500 Mitglieder tritt dann die Vertreterversammlung an die Stelle einer Mitgliederversammlung.

Die Vertreter werden alle fünf Jahre neu gewählt. Sie repräsentieren die Gesamtheit der Mitglieder. Für je 50 Mitglieder ist laut unserer Satzung ein Vertreter zu wählen.

Zuletzt wurden im Mai 2017 in drei Wahlveranstaltungen 67 Vertreter neu gewählt, 24 davon erstmalig.

Hier finden Sie das Sonderheft zur Vertreterwahl zum Herunterladen.

sonderausgabe_2022_8s_A5_web.pdf (276,4 KiB)

Wir sind immer auf der Suche nach neuen Vertreterinnen und Vertretern. Wenn Sie einen Vorschlag haben, freuen wir uns, wenn Sie unten stehendes Formular herunterladen und an uns senden. Vielen Dank.

formular_A5_vertreterwahl_2022 Kopie.jpg (242,4 KiB)

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