Unsere Spareinrichtung

Seit mehr als 25 Jahren sicher und ertragreich sparen!

Im Jahr 1985 wurde dem Bauverein Schweinfurt die nach dem Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis erteilt, Spareinlagen von den Genossenschaftsmitgliedern und deren Angehörigen anzunehmen. Der Bauverein gehört seither zu den 49 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland, die eine Spareinrichtung betreiben dürfen.

Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung dürfen dabei nur Spareinlagen von Mitgliedern und deren Angehörige annehmen. Andere Bankgeschäfte darf der Bauverein nicht betreiben. Risikoreiche Geschäfte wie die Gewährung von Krediten oder der Handel mit Wertpapieren, sind dem Bauverein daher untersagt. Aufgrund der Spareinrichtung unterliegt der Bauverein Schweinfurt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Der Bauverein investiert die angenommenen Gelder der Sparer in den eigenen Gebäudebestand und führt damit Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen durch. Die Sparer sehen so, was mit ihren eingezahlten Geldern geschieht. Das überzeugt. Die Spargelder werden auch zur Ablösung von teuren Bankkrediten verwendet. Hierdurch werden Zinsen eingespart und die Genossenschaft bleibt unabhängig von Banken.

Die Spareinlagen sind abgesichert durch den Wert der Grundstücke und Gebäude des Bauvereins.

Jede Genossenschaft mit Spareinrichtung ist außerdem Mitglied in der Sicherungseinrichtung des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW). Der vom GdW eingerichtete Selbsthilfefonds zur Sicherung der Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften wurde seit seiner Einrichtung noch nie in Anspruch genommen.

Die Idee

Sparen - Bauen – Wohnen, diese drei Dinge gehören bei vielen Wohnungsgenossenschaften schon immer zusammen. Die ersten genossenschaftlichen Spareinrichtungen wurden schon im 19. Jahr- hundert vor mehr als 125 Jahren gegründet. Da es damals keine staatliche Bauförderung gab, halfen sich die Genossenschaftsmitglieder auf diese Weise selbst.

Heute gibt es in Deutschland 49 Wohnungsgenossenschaften mit einer Spareinrichtung. Die Mitglieder und Sparer haben diesen Genossen- schaften Einlagen in Höhe von über 1,5 Milliarden Euro anvertraut.

Die Idee, die jeder Spareinrichtung zugrunde liegt, ist so einfach wie überzeugend:

•  Die Sparer stellen ihrer Genossenschaft in Form von Spareinlagen
•  einen Kredit zur Verfügung.
•  Die Sparer sehen und erfahren, wo ihr Geld von ihrer 
•  Genossenschaft eingesetzt wird.
•  Die Genossenschaft kann auf teuere Bankredite verzichten
•  oder diese zurückzahlen.
•  Die Sparer erhalten regelmäßig höhere Zinsen als bei
•  vergleichbaren Geldanlagen von Banken
•  Die wohnungsnutzenden Sparer kommen in den Genuss der
•  mit den Spargeldern realisierten Neubauten und Modernisierungen

Die Spareinrichtung bietet so Vorteile für beide Seiten, für den Sparer und für die Genossenschaft. Es ist daher nicht überraschend, dass gerade in jüngster Zeit von einigen Wohnungsgenossenschaften Spareinrichtungen neu gegründet wurden.