Die Organe der Genossenschaft

Die vom Genossenschaftsgesetz vorgeschriebenen Gremien einer Genossenschaft werden als Organe bezeichnet. Dies sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Rechte und Pflichten der Organe sind in der Satzung geregelt.

Die Vertreterversammlung

Die höchste Instanz in der Genossenschaft

Die Vertreterversammlung ist das Organ mit den höchsten Rechten in der Genossenschaft. Sie berät und beschließt zum Beispiel über die Satzung, das “Grundgesetz” jeder Genossenschaft. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats und entscheidet über die Genehmigung des Jahresabschluss und die Ausschüttung einer Dividende.

In einer Genossenschaft bestimmen grundsätzlich alle Mitglieder in demokratischer Weise mit. Bei großen Genossenschaften wäre es aber schwierig, eine Versammlung mit allen Mitgliedern abzuhalten. Wenn eine Genossenschaft mehr als 1.500 Mitglieder hat, kann an die Stelle einer Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung treten. 

Dies ist auch beim Bauverein so. Die Vertreter werden alle fünf Jahre in Mitgliederversammlungen neu gewählt. Sie repräsentieren dann die Gesamtheit der Mitglieder in der Vertreterversammlung. Für je 50 Mitglieder ist laut der Genossenschaftssatzung ein Vertreter zu wählen.

Im April und Mai 2017 wurden in drei Mitgliederversammlungen die erforderlichen 69 Vertreter sowie 23 Ersatzvertreter neu gewählt. Ihre Amtszeit beginnt gemäß der Satzung aber erst mit dem Ende der diesjährigen Vertreterversammlung. Die Liste der gewählten Vertreter kann von jedem Mitglied in der Geschäftsstelle des Bauvereins eingesehen werden.

Der Aufsichtsrat

Fördern, beraten und überwachen im Auftrag der Mitglieder

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat des Bauverein Schweinfurt besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Sie sind ehrenamtlich tätig.

Der Aufsichtsrat hat gemäß der Satzung die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen.

Der Aufsichtsrat des Bauvereins besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind ehrenamtlich tätig. Sie müssen selbst Mitglied der Genossenschaft sein. 

Dem Aufsichtsrat gehören aktuell an: (von links nach rechts) Martin Feuerbacher, Harald Grohganz (bis 6/22), Ralf Hofmann (Vorsitzender), , Irene Finster, Siegfried Pudil (stellvertretender Vorsitzender), Isabella Walter, Mario Söllner und Bernd Lutz. Nicht im Bild: Rudolf Gehring (seit 6/22)

Der Vorstand

Die Geschäftsführung der Genossenschaft

Der Vorstand leitet und verantwortet die Geschäfte der Genossenschaft. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Sie haften bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht persönlich und unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat jeweils für die Dauer von vier Jahren bestellt. Der Vorstand des Bauverein Schweinfurt besteht aus zwei Mitgliedern, die hauptamtlich tätig sind.