1928 - Mietvertrag Josef Hornung

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Einer der Mietverträge von Josef Hornung, Mitglied Nr. 523, unterzeichnet am 15. November 1928. Dieser Vertrag ist einer von nur wenigen Verträgen, die bei uns aus dieser Zeit noch erhalten sind.

Der erste Satz der Hausordnung lautet:

Von jedem Mieter wird vorausgesetzt, daß er ein lebhaftes Interesse an dem Gedeihen der Genossenschaft hat und Ordnungssinn besitzt und deshalb selbst darauf bedacht ist, das gemietete Haus und die Zubehörstücke in bestem und ordentlichstem Zustand zu erhalten.

Dieser Satz sollte auch heute noch für jeden Mieter bei einer Genossenschaft gelten, denn jeder Mieter ist ja über seine Beteiligung an der Genossenschaft auch gleichzeitig Miteigentümer an den Gebäuden der Genossenschaft.

Falls Ihnen das Papierformat des Vertrags irgendwie etwas lang vorkommt: Der Vertrag ist nicht im Format DIN A4 gedruckt (210 x 297 mm), sondern hat annähernd das historische Format Folio (210 x 330 mm). Die heute gebräuchlichen DIN-Formate wurden zwar schon 1922 eingeführt, es dauerte aber noch einige Jahre, bis diese Papierformate sich allgemein durchsetzen. Die Löcher in der Mitte des Vertrages erklären sich durch die Seitenhöhe, die um rund 3 cm länger ist als beim Format DIN{nbsp]A4. Da bei der Ablage in DIN-A4-Aktenordnern solche Schriftstücke oben störend herausschauten, faltete man diese nochmals und lochte sie dann, mit dem hier sichtbaren Ergebnis.

20.09.2017